Brandfallsteuermatrix

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Was passiert in einem Gebäude, wenn ein Feuer ausbricht?
Diese Frage stellt sich bereits bei der Planung eines Gebäudes. Schon in der Entwurfsplanung muss Rettungswegen Raum gegeben werden und später beim Genehmigungsverfahren muss ein Brandschutzkonzept eingereicht werden. Doch wie ist der Weg von einem papierhaften Konzept zu einem realisierten Objekt?

Wie erhält der Bauherr die Sicherheit, dass in einem Objekt mit regem Publikumsverkehr an alles gedacht wurde und die geforderten Brandschutzmaßnahmen korrekt umgesetzt wurden, bzw. auch Jahre nach der Errichtung den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen?

Um diese Fragestellung einfacher beantworten zu können, fungiert die Brandfallsteuermatrix als roter Faden in den verschiedenen Entwicklungs- und Lebensphasen eines Gebäudes. Sie spannt die Brücke vom Konzept zur tatsächlich verbauten Technik. Sie bildet die Interaktion zwischen unterschiedlichen technischen Anlagen z.B. Lüftung, Aufzug und Sprinkleranlage ab, stets mit Fokus auf die Funktion im Brandfall.

Bei der Gebäudeplanung erhält man durch die Erstellung einer Brandfallsteuermatrix unterschiedliche Perspektiven auf das Thema und kann unterschiedliche Fragen beantworten:
- Welche Gewerke müssen eingebunden werden?
- Welche technischen Komponenten sind notwendig?
- Wie müssen diese im Brandfall in bestimmten Detektionsbereichen zusammen wirken?

Während der Ausführungsplanung werden dann die ausformulierten Schutzziele vom Brandschutzkonzept mit den tatsächlichen, technische Komponenten verknüpft. Aus dem Schutzziel z.B. „Entrauchung Flur 1“ wird die konkrete Umsetzung inkl. eines entsprechenden Mengengerüsts. Es ist dann zum Beispiel bekannt, wie viele Klappen verbaut und wie diese im jeweiligen Brandfall mittels der Gebäudeautomation angesteuert werden müssen. Dieses Vorgehen führt zu immer detaillierteren Planständen und mit Einbeziehung der ausführenden Gewerke erhält mein eine komplexe Matrixstruktur.

Im Laufe des Baus und bei der Ausführung einzelner Gewerke lassen sich dann folgende Fragestellungen beantworten:
- Was bedeutet das für die Schaltung und Programmierung der Brandmeldeanlage?
- Wie kann man die Wirkweise prüfen?
- Sind alle Schutzziele erfüllt und umgesetzt?

Große Objekte wie Flughäfen, Krankenhäuser, Hochhäuser, Industriebauten, Verwaltungsgebäude oder Sonderbauten kommen nicht ohne Brandfallsteuermatrix aus. Die Bauaufsicht fordert die Erstellung, Kontrolle und Wiederholungsprüfungen durch anerkannte Sachverständige und auch seitens HOAI ist "die Erstellung der Brandfallsteuermatrix" seit 2013 ein eigenständiger Leistungspunkt.

Doch auch nach Baufertigstellung muss die Brandfallsteuermatrix weiter geführt werden. Es reicht nicht aus, eine statische Momentaufnahme papierhaft in Ordnern abzulegen. Neue, rechtliche Anforderungen, Umbauten und Erweiterungen, Wartungsanforderungen und Reparaturen etc. machen die Matrix „dynamisch“; Papier oder auch Excel-Tabellen sind hierfür oft zu unflexibel.

Ein aktive Einbeziehung der Brandfallsteuermatrix in das Gebäudemanagement erleichtert auch regelmäßig widerkehrende oder Gewerke-übergreifende Prüfungen. So können Prüfbereiche optimal vorbereitet werden und der Soll-Stand mit dem Ist-Stand des Gebäudes abgeglichen werden. Erkannte Mängel können behoben und dokumentiert werden. Oder es können Veränderungen im Gebäude optimal begleitet werden, zum Beispiel wenn eine Umnutzung zu veränderten Anforderungen führt.

Nur durch einen fortgeführten Datenbestand kann sichergestellt werden, das der Sorgfaltspflicht stets genüge getan wird.

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