Anlagenfunktion im Wirkbereich

Bei der Anlagenfunktion im Wirkbereich handelt es sich um eine Festlegung, welche Funktionen eine für den Brandschutz relevante Anlage innerhalb eines bestimmten Bereichs zu erfüllen hat. Innerhalb der Brandschutzplanung – insbesondere beginnend in der LPh-5 – sind solche Festlegungen essenziell, da es auch Anlagen gibt, die im „Normalbetrieb“ eine bestimmte Funktion haben (z.B. Lüftung, Heizung, Klima), im Brandfall aber diese Funktion entweder unterbunden werden oder durch eine andere Anlagenfunktion quasi „ersetzt“ werden muss. Die entsprechenden Fachplaner müssen die verschiedenen Funktionsarten kennen und bei der Planung berücksichtigen.

Beispiel: Eine Lüftungsanlage soll im Brandfall abgeschaltet werden. Die Funktionsart ist „Abschaltung Lüftung“. Wenn die Lüftungsanlage z.B. im Bereich „Lüftung Büroflächen 1. OG West“ wirkt, ist die Anlagenfunktion im Wirkbereich für diese Anlage somit „Abschaltung Lüftung im Wirkbereich Büroflächen 1. OG West“. Bei der späteren Ausführung der betreffenden Anlage ist also ein Eingangskoppler für die Abschaltung vorzusehen (entweder als Eingang der einzelnen Anlage oder etwas allgemeiner als Eingang einer SPS, der gebündelt für das Verhalten von mehr als einer Anlage im betroffenen Bereich verantwortlich ist). Neben der Implementierungen der Gebäudeautomationsfunktionen, die sicherstellen dass die Lüftung im Normalbetrieb ihre Aufgaben erfüllt (und z.B. im Winter anders geregelt wird als im Sommer) kommt die Anlagenfunktion "Abschaltung Lüftung" hinzu, die bei der Implementierung der Lüftungsanlage ebenfalls berücksichtigt werden muss.

Die Beziehung zum Wirkbereich wird deshalb hergestellt, weil ein und die selbe Anlage mehr als einen Bereich haben kann, in dem sie wirkt. Als ein klassisches Beispiel seien hier Entrauchungsanlagen genannt, die je nach Brandmeldung unterschiedlich wirken müssen und damit auch unterschiedliche Wirkbereiche abdecken.

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