Gebäudetechnischer Brandschutz

Der Gebäudetechnische Brandschutz bezieht sich auf die Integration technischer Brandschutzmaßnahmen in das Gesamtkonzept des Brandschutzes eines Gebäudes. Dies umfasst die Planung und Ausführung von Leitungs- und Lüftungsanlagen sowie anderen haustechnischen Anlagen, um Brände zu verhindern oder deren Auswirkungen zu minimieren. Zu den für den gebäudetechnischen Brandschutzes betroffenen Fachgebieten oder Personenkreisen gehören Ingenieure für Ver- und Entsorgungstechnik, Bauingenieure, Architekten und technische Berater für Brandschutzprodukte. Diese Fachleute sind verantwortlich für die sinnvolle Kombination technischer und baulicher Brandschutzmaßnahmen und die Vermeidung von Problemen bei der baulichen Durchdringung.

Zu den wesentlichen Gewerken, die im Rahmen des gebäudetechnischen Brandschutzes berücksichtigt werden müssen, gehören:

  1. Elektroinstallationen: Diese umfasst die gesamte elektrische Infrastruktur eines Gebäudes, einschließlich der Planung und Ausführung von elektrischen Leitungsanlagen mit Funktionserhalt. Hierbei spielen auch Fragen der Ausfallsicherheit und Redundanz eine Rolle.

  2. Brandmeldeanlagen: Diese Systeme erkennen einen Brand und lösen Alarm aus. Sie umfassen auch optische und akustische Alarmierungssysteme.

  3. Rauchabzugsanlagen (RWA): Diese sind für die Ableitung von Rauch und Hitze im Brandfall zuständig.

  4. Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser für die Feuerwehr: In Bereich der Feuerwerkangriffswege und in Bereichen, in denen größere Löschwassermengen erforderlich sein können.

  5. Autonome Feuerlöschanlagen: Dazu gehören Sprinkleranlagen und andere fest eingebaute Löschsysteme sowie alle dafür notwendigen, technischen Vorrichtungen für die Bereitstellung des Löschwassers und des notwendigen Aufbaus des erforderlichen Wasserdrucks.

  6. Handfeuerlöscher: Für die manuelle Brandbekämpfung.

  7. Rauchschutztüren: Diese sind in Flucht- und Rettungswegen wichtig, um die Ausbreitung von Rauch zu verhindern.

  8. Fluchttürterminals: Diese dienen der Steuerung und Überwachung von Fluchttüren, die ins Freie oder in andere Brandabschnitte führen.

  9. Sonstige Gewerke: Je nach Nutzung des betroffenen Gebäudes müssen u.U. weitere Gewerke zusätzlich berücksichtigt werden, z.B. in Bereichen des Industriebaus (Stichwort: Gefahrenstoffe) oder bei Notstromversorgungen (Stichwort: Krankenhäuser).

Die genannten Gewerke sind integraler Bestandteil des Gebäudetechnischen Brandschutzes und müssen bei der Planung, Erstellung, Prüfung und Abnahme von Gebäuden berücksichtigt werden. Jede Änderung in diesen Bereichen kann sich direkt auf den Brandschutz und die Nachweisführung auswirken, was die Komplexität und die gewerkeübergreifende Natur des Gebäudetechnischen Brandschutzes unterstreicht​.

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